Rechtsnormen
Frauenhandel ist eine Menschenrechtsverletzung und als Straftat im deutschen Strafgesetzbuch (StGB) unter folgenden Regelungen erfasst:
- § 232 Menschenhandel
- § 232a Zwangsprostitution
- § 232b Zwangsarbeit
- § 233 Ausbeutung der Arbeitskraft
- § 233a Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freheitsberaubung
Hier finden Sie mehr Informationen zu den einzelnen Straftatbeständen:
Hier finden Sie außerdem eine Indikatorenliste mit Faktoren, die auf Menschenhandel und/oder Ausbeutung hinweisen können:
Für den Frauenhandel in die Ehe (Heiratshandel) ist bisher keine gesetzliche Norm verankert.
Der Schwere der Straftat Menschenhandel wurde durch den Gesetzgeber Rechnung getragen und so sind ebenfalls in anderen Gesetzen explizite Regelungen geschaffen worden, um den Opfern weiterreichende Rechte zu verschaffen, so z.B. im Aufenthaltsrecht oder im Opferschutzgesetz. Es ist fortwährende Lobbyarbeit nötig, um bestehende Gesetze im Sinne der betroffenen Frauen zu verfeinern, zu ändern oder auf den Weg zu bringen.
Wenn Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie gern Kontakt zu contra auf!