Loverboy-Methode
Die Loverboy-Methode bezeichnet ein kriminelles Vorgehen, bei der zumeist Mädchen und junge Frauen* über eine vorgetäuschte Liebesbeziehung in die Zwangsprostitution gebracht werden. Loverboy ist der harmlos wirkende Begriff für Straftäter: Loverboys sind Menschenhändler, Zuhälter, Ausbeuter, Missbraucher. Die Täter bringen ihre Opfer gezielt dazu, eine starke emotionale Bindung zum Täter aufzubauen und sich zunehmend von ihrem sozialen Umfeld abzuschotten. In diesem Abhängigkeitsverhältnis werden sie vom Täter gezielt dazu gebracht, sich zu prostituieren. Betroffene Frauen sind dabei oft der festen Überzeugung, eine wahrhaftige Liebesbeziehung zu führen. Doch wer eine Person unter 21 Jahren dazu veranlasst der Prostitution nachzugehen, um sie auszubeuten, macht sich des Menschenhandels und der Zwangsprostitution strafbar. Prostitution unter 18 Jahren ist in Deutschland nicht erlaubt.
Um ihr Ziel zu erreichen, täuschen Loverboys häufig eine finanzielle Notlage vor oder versprechen mit dem verdienten Geld in die Zukunft als Paar zu investieren. Sie behaupten, dass die Betroffenen sie mittels der (Zwangs-)Prostitution aus dieser vermeintlichen Notlage retten können. Viele dieser jungen Frauen meinen deshalb, die Prostitution freiwillig und aus Liebe auszuführen. Da sie dazu genötigt und gedrängt wurden, zudem noch ausgebeutet werden, handelt es sich aus Perspektive des Strafgesetzbuches um Zwangsprostitution und Menschenhandel. Viele Betroffene reden mit Niemandem über das Erlebte, die Inanspruchnahme von Hilfsangeboten fällt ihnen besonders schwer.
Was tun?
Rufen Sie an. Sie können mit uns sprechen ohne dass Sie uns Ihren Namen oder Ihr Alter sagen müssen. Wir Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Sie machen sich Sorgen um Ihr Kind, Angehörige oder Ihre Freundin?
Wir beraten auch Angehörige und Freunde!
Wenn Sie das Gefühl haben, dass jemand in Ihrer Familie oder in Ihrem Bekanntenkreis von der Loverboy-Methode betroffen sein könnte, können Sie sich beraten lassen.
Wichtig ist für Sie zu wissen: Wenn ihr Kind in unserer Beratung ist, haben wir auch den Eltern gegenüber Schweigepflicht.
In Ihrer Einrichtung gibt es Jugendliche, auf die oben genannte Anzeichen zutreffen könnten?
Mitarbeitenden in sozialen Einrichtungen bieten wir fachspezifische, kollegiale Beratung an. Wir bieten anonyme Fallberatung an. Gemeinsam können wir mögliche Hilfestrategien erarbeiten und bei Bedarf zusammenarbeiten.
Für Jugendgruppen bieten wir Präventionsworkshops an.
*Aus unserem Beratungsalltag wissen wir, dass auch Männer Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung werden. Wir wissen auch, dass Frauen als Zuhälterinnen tätig sind und Straftaten begehen. Da besonders oft Mädchen und junge Frauen durch das Einwirken männlicher Täter betroffen sind, nutzen wir zur besseren Verständlichkeit die weibliche Form für Betroffene und die männliche Form für Täter.